Förderprogramme

Übersicht der aktuellen Förderprogramme der KfW Bankengruppe für die Sanierung bzw. Verbesserung der Wärmedämmung bestehender Wohngebäude.

In diesem Förderprogramm wird die Sanierung einzelner Außenbauteile des Haus (Außenwand, Dach, Fenster etc.) gefördert. Förderbedingung ist, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des jeweiligen Bauteiles besser ist als es nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) notwendig wäre. Bei der Beantragung der Mittel muss das durch einen Energieberater bestätigt werden.

Bauteil Förderbedingung / erf. Wärmedurchgangswiderstand (U-Wert)
Außenwand U ≤ 0,20 W/m²K. Das entspricht ca. 22 cm Wärmedämmung, je nach Dämmstoffqualität und Außenwandkonstruktion
Dachschrägen u.
Kehlbalkendecken, Flachdächer
U ≤ 0,14 W/m²K.
Das entspricht ca. 30 cm Wärmedämmung, je nach Dämmstoffqualität und Dachaufbau
Dachfläche von Gauben und Gaubenwangen U ≤ 0,20 W/m²K.
Das entspricht ca. 22 cm Wärmedämmung, je nach Dämmstoffqualität und Bauteilaufbau
Kellerdecke U ≤ 0,25 W/m²K. Das entspricht ca. 14 cm Wärmedämmung, je nach Dämmstoffqualität und Bodenaufbau.
Fenster UW ≤ 0,95 W/m²K Fenster in der Außenwand
UW ≤ 1,00 W/m²K Dachflächenfenster
Haustür UD ≤ 1,30 W/m²K
Heizungstechnik Brennwertheizung mit Öl oder Gas als Brennstoff. Mitgefördert wird hierbei: Schornsteinanpassung, Heizkörper und Rohrleitungserneuerung, Pufferspeicher, neue Fußbodenheizung inkl. Fußbodenaufbau, neue Regelung, Hocheffizienzpumpen und hydr. Abgleich.
Solarthermie Nur in Verbindung mit Brennwerttechnik (Kollektoren mit europäischem Prüfzeichen)
Pelletsheizungen, Wärmepumpen Werden nur gefördert als Ergänzungsheizung zu einer Brennwertheizung (Gas oder Öl).
Lüftungsanlagen Abluftanlagen mit Feuchte- oder CO2 – geführter Regelung oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad mind. 80 %)
Wird eine neue Heizungsanlage eingebaut oder die Heizlast um mindestens 25 % verbessert, muss immer ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden.


Für die Einzelmaßnahmen gibt es zwei Fördermöglichkeiten durch die KfWa) Darlehen:

-    Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten bis maximal 50.000,- € (auch bei der Kombination mehrerer Maßnahmen).
-    Effektiver Zinssatz 2,78 bis 3,03 % (aktueller Zinssatz unter www.kfw.de).
-    Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln.
-    Beantragung über ein Kreditinstitut.

Oder

b) Investitionszuschuss: (Programm 430)

-    5% der förderfähigen Investitionskosten.
-    Maximal 2.500,- € je Wohneinheit (max. 2 Wohneinheiten).
-    Nicht kombinierbar mit der Darlehensvariante.
-    Antrag direkt an die KfW.:

 

Verbesserung der Gesamteffizienz des Hauses durch bessere Wärmedämmung und ggf. auch Anlagentechnik (Programm 151)

- Effizienzhaus -

Je nach Umfang der geplanten Maßnahmen können verschiedene Standards und damit auch verschiedene Förderhöhen erreicht werden. Es erfolgt in jedem Fall eine Gesamtbetrachtung (Berechnung) des Hauses mit der geplanten Wärmedämmung und der vorhandenen bzw. der neugeplanten Anlagentechnik.

In Zusammenarbeit mit einem Energieberater werden die technisch möglichen (und sinnvollen) Maßnahmen für das Haus geprüft und die erreichbare Förderhöhe ermittelt. Grundlage für die Berechnung ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der gültigen Fassung.

Maßgebend für die Förderstufe (Förderhöhe) ist die Berechnung des Primärenergiebedarfs (ergibt sich aus Wärmedämmung undHeizungsanlage) und der Transmissionswärmeverlust (nur Wärmedämmung). Die Höchstgrenzen beider Werte müssen eingehalten werden.

Förderstufen:

Effizienzhaus 115 (EnEV2009)
-
15 % über den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung
-
Maßgebend ist der Primärenergiebedarf (ergibt sich aus Wärmedämmung und Heizungsanlage) und der Transmissionswärmeverlust (nur Wärmedämmung).
Fördervariante a): Darlehen
-
Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten bis maximal 75.000,- €.
-
Effektiver Zinssatz 2,32 bis 2,88 % (aktueller Zinssatz unter www.kfw.de).
-
Beantragung über ein Kreditinstitut.
Inklusive Tilgungszuschuss:
-
2,5 % der Darlehenssumme.
-
Maximal 1.875,- € je Wohneinheit

ODER

Fördervariante b): Investitionszuschuss (Programm 430)
-
7,5 % der förderfähigen Investitionskosten
-
Maximal 5.625,- € je Wohneinheit.
-
Nicht kombinierbar mit der Darlehensvariante.

 

Effizienzhaus 100 (EnEV2009)
-
Entspricht dem heutigen Neubauniveau (EnEV2009).
-
Maßgebend ist der Primärenergiebedarf (ergibt sich aus Wärmedämmung und Heizungsanlage) und der Transmissionswärmeverlust (nur Wärmedämmung).
Fördervariante a): Darlehen
-
Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten bis maximal 75.000,- €.
-
Effektiver Zinssatz 2,32 bis 2,88 % (aktueller Zinssatz unter www.kfw.de).
-
Beantragung über ein Kreditinstitut.
Inklusive Tilgungszuschuss:
-
5,0 % der Darlehenssumme.
-
Maximal 3.750,- € je Wohneinheit

ODER

Fördervariante b): Investitionszuschuss (Programm 430)
-
10 % der förderfähigen Investitionskosten.
-
Maximal 7.500,- € je Wohneinheit.
-
Nicht kombinierbar mit der Darlehensvariante.

 

Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
-
15 % besser als das heutige Neubauniveau (EnEV2009).
-

Maßgebend ist der Primärenergiebedarf (ergibt sich aus Wärmedämmung und Heizungsanlage) und der Transmissionswärmeverlust (nur Wärmedämmung).

Fördervariante a): Darlehen
-
Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten bis maximal 75.000,- €.
-
Effektiver Zinssatz 2,32 bis 2,88 % (aktueller Zinssatz unter www.kfw.de).
-
Beantragung über ein Kreditinstitut.
Inklusive Tilgungszuschuss:
-
7,5 % der Darlehenssumme.
-
Maximal 5.625,- € je Wohneinheit

ODER

Fördervariante b): Investitionszuschuss (Programm 430)
-
12,5 % der förderfähigen Investitionskosten.
-
Maximal 9.375,- € je Wohneinheit.
-
Nicht kombinierbar mit der Darlehensvariante.

 

Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
-
30 % besser als das heutige Neubauniveau (EnEV2009).
-

Maßgebend ist der Primärenergiebedarf (ergibt sich aus Wärmedämmung und Heizungsanlage) und der Transmissionswärmeverlust (nur Wärmedämmung).

Fördervariante a): Darlehen
-
Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten bis maximal 75.000,- €.
-
Effektiver Zinssatz 2,32 bis 2,88 % (aktueller Zinssatz unter www.kfw.de).
-
Beantragung über ein Kreditinstitut.
Inklusive Tilgungszuschuss:
-
10 % der Darlehenssumme.
-
Maximal 7.500,- € je Wohneinheit

ODER

Fördervariante b): Investitionszuschuss (Programm 430)
-
15 % der förderfähigen Investitionskosten.
-
Maximal 11.250,- € je Wohneinheit.
-
Nicht kombinierbar mit der Darlehensvariante.

 

Effizienzhaus 55 (EnEV2009)
-
45 % besser als das heutige Neubauniveau (EnEV2009).
-

Maßgebend ist der Primärenergiebedarf (ergibt sich aus Wärmedämmung und Heizungsanlage) und der Transmissionswärmeverlust (nur Wärmedämmung).

Fördervariante a): Darlehen
-
Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten bis maximal 75.000,- €.
-
Effektiver Zinssatz 2,32 bis 2,88 % (aktueller Zinssatz unter www.kfw.de).
-
Beantragung über ein Kreditinstitut.
Inklusive Tilgungszuschuss:
-
12,5 % der Darlehenssumme.
-
Maximal 9.375,- € je Wohneinheit

ODER

Fördervariante b): Investitionszuschuss (Programm 430)
-
17,5 % der förderfähigen Investitionskosten.
-
Maximal 13.125,- € je Wohneinheit.
-
Nicht kombinierbar mit der Darlehensvariante.

 

Allgemeine Förder- und Randbedingungen der KfW zum Programm Energieeffizient Sanieren (151 oder 430):

Kredit:
-
Der Kredit- oder Zuschussantrag ist vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen. Planung und Energieberatung gelten nicht als Beginn.
-
Die Kreditbeträge des Programms 151 werden je Wohneinheit gewährt. Maßgebend ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung
-
Die Auszahlung der Kreditbeträge erfolgt zu 100 %.
- Der jeweilige Zinssatz ist für 10 Jahre festgeschrieben.
- Die Kreditlaufzeit und die Tilgungsfreijahre sind frei wählbar.
- Sondertilgungen sind möglich, auch die vorzeitige Rückzahlung der gesamten Summe.
- Die Abruffrist des Darlehns beträgt 12 Monate (provisionsfrei), in einer Summe oder in Teilbeträgen.
- Innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis gegenüber der Hausbank zu führen.
- Für das Effizienzhaus ist zusätzlich eine Bestätigung eines Sachverständigen/ Energieberaters einzureichen.
- Die Zuteilung des Tilgungszuschusses im Programm 151 erfolgt ca. 3 Monate nach Bestätigung durch einen Sachverständigen/Energieberater, dass die Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wahlweise ist eine Reduzierung der Gesamtsumme (Verkürzung der Laufzeit) oder eine Reduzierung der Tilgungsraten möglich.
Investitionszuschuss:
-
Die Beantragung erfolgt direkt bei der KfW (Online-Formular, ohne die Hausbank)
-
Die Zuschüsse des Programms 151 werden je Wohneinheit gewährt. Maßgebend ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
-

Beim Effizienzhaus ist eine Bestätigung eines Sachverständigen/ Energieberaters notwendig (bei Antrag und nach der Durchführung)

-

Spätestens 36 Monaten nach Durchführung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis gegenüber der KfW zu führen (Rechnungen, hydr.Abgleich bei neuer Heizungsanlage, Dämmstandard etc.)

- Investitionszuschüsse unter 300,- € werden nicht ausgezahlt.

 

Weitere Sonderförderungen durch die KfW

Über die oben genannten Fördermaßnahmen für die Modernisierung bestehender Häuser und die Sanierung zum Effizienzhäusern hinaus, wird durch die KfW-Förderbank im Rahmen des Sonderprogramms (431) noch folgende Maßnahme gefördert.

Baubegleitung durch einen Sachverständigen
-
Qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase (Sanierung zum Effizienzhaus)
-
Je nach Notwendigkeit werden folgende Leistungen gefördert: Angebotsauswertung/Beratung, Bauphysikalische Nachweise, Vor-Ort-Termine, Detailplanungen, technische Vorgaben für den Heizungs- und/oder Lüftungsbauer, Blower-Door Messungen etc.
-

Gefördert werden 50 % der Beratungskosten, maximal 2.000,- € Fördersumme pro Vorhaben.

-

Beim Effizienzhaus 55 ist die Baubegleitung Pflicht

Der Förderantrag wird bis spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme direkt an die KfW gestellt (Rechnungsdatum).